Terms and Conditions
§ 1 Zustandekommen des Vertrages
Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
sämtliche Verträge zwischen den Mitgliedern und
Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash, soweit im Einzelfall
nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die
aufgrund eines mit Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash
abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des von
Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash betriebenen
Fitnessstudios berechtigt sind.
Online-Vertragsabschluss
Bei einem Online-Vertragsschluss über die Website des
Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash stellt das Mitglied
durch einen Klick auf die Schaltfläche „Zahlen“
ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mitgliedsvertrages.
Widerruf
Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash behält sich vor, den
Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss in Textform zu
widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt.
Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere dann vor,
wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds aufgrund
eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des
Mitglieds durch Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash
gekündigt wurde.
Für das Mitglied gilt im Falle eines Online-Vertragsabschlusses das
gesetzliche Widerrufsrecht, über welches bei Vertragsschluss
gesondert belehrt wird.
Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine
Mitgliedschaft nur mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten
möglich. Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres können
nicht Mitglied werden.
§ 2 Leistungsumfang
Mitgliedskarte / Transponder
Das Mitglied erhält bei Vertragsabschluss bzw. bei Online Vertragsabschluss beim ersten Studiobesuch eine Mitgliedskarte
bzw. einen Transponder, der den Zutritt zu den Trainingsbereichen
ermöglicht. Dies begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages
keinen Anspruch auf Nutzung der Angebote des Bewegungszentrum
für Körperwohl und Squash.
Zugang zum Training
Durch den Vertrag und den Erhalt der Mitgliedskarte bzw. des
Transponders erhält das Mitglied Zutritt zu den Trainingsbereichen
und ist berechtigt, diese während der Öffnungszeiten zu nutzen.
Ohne Mitnahme des Transponders ist der Zutritt nicht möglich.
Hausordnung
Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash ist berechtigt, eine
für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das Studio
aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen
zur zulässigen Nutzung des Studios / der Geräte und zur Wahrung
der Rechte anderer Mitglieder.
Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur
Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der
Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist,
Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
Verstoß gegen Hausordnung / Weisung
Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen ist
Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash berechtigt, den
Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, temporär
ruhend zu stellen und/oder Schadenersatz geltend zu machen.
Sauna / Wellness
Die Nutzung der Sauna und sonstiger Wellness‑Einrichtungen steht allen Mitgliedern grundsätzlich offen.
Nutzung nur während der jeweils vom Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash bekanntgegebenen Öffnungszeiten; Änderungen werden rechtzeitig per Aushang oder elektronisch mitgeteilt.
Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash kann aus Sicherheits‑, Hygiene‑ oder Kapazitätsgründen Zutrittsbeschränkungen (z. B. Personenzahl, Zeitfenster, Reservierung) vornehmen.
Die Hausordnung ist einzuhalten; Verstöße können von Zutrittsverbot bis hin zur Kündigung führen.
Nutzung auf eigenes Risiko; Haftung durch Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder für Körper‑/Lebensschäden nach Gesetz.
Vorübergehende Schließungen der Sauna/Wellness‑Einrichtungen (z. B. wegen Wartung, Reparatur oder behördlicher Anordnung) berechtigen nicht zu Beitragsminderungen, Erstattungen oder sonstigen Ausgleichsansprüchen; das Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash informiert rechtzeitig per Aushang oder elektronisch.
§ 3 Pflichten des Mitglieds
Umgang mit der Mitgliedskarte bzw. dem Transponder
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des
Transponders zu sorgen. Einen Verlust des Transponders hat das
Mitglied Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash
unverzüglich zu melden.
Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des
Transponders gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied
vom Risiko der missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte)
befreit.
Gebühr bei Neuausstellung/Verlust der Mitgliedskarte bzw. des
Transponders
Für die Neuausstellung des Transponders bei einem durch das
Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied
verschuldete Beschädigung wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 €
für einen Ersatz-Transponder fällig. Der alte Transponder verliert mit
der Aktivierung des Ersatz-Transponders seine Gültigkeit.
Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden.
Das Mitglied ist daher verpflichtet die Mitgliedskarte ausschließlich
persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.
Verbot von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von
Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Änderung von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, Bewegungszentrum für Körperwohl und
Squash jede Änderung von vertragsrelevanten Daten, insbesondere
Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung unverzüglich
mitzuteilen.
§ 4 Zahlungsmodalitäten
Fälligkeit der Beiträge
Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge werden in dem auf dem
Vertragsdeckblatt bezeichneten Rhythmus (Teilleistungszeitraum)
fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der
Mitgliedsbeitrag ist bis zum Ablauf der Mitgliedschaft zu zahlen, auch
wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.
Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach
Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aufnahmegebühr am
Tage des Zustandekommens des Vertrages fällig.
Preisanpassungsrecht
Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash ist dazu berechtigt,
die auf dem Vertragsdeckblatt bezeichneten wiederkehrenden
Beiträge zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz
erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten
Umsatzsteuersatz beschränkt. Bewegungszentrum für Körperwohl
und Squash wird das Preisanpassungsrecht durch Erklärung in
Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem
auf den Zugang der Erklärung folgenden 1. Kalendertag wirksam.
Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich
der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der
Verringerung der Umsatzsteuer ein.
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren und Kosten bei
Rückbuchung
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren
teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für
die Aufnahme) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wurde.
Das Mitglied hat dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils
erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und
Gebühren aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die
dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.
Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich
Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash das Recht vor, dem
Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten
vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auch die Kosten einer
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und
Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
Grundlaufzeit
Die Grundlaufzeit einer Mitgliedschaft entspricht der vom gewählten Mitgliedschaftsmodell festgelegten Vertragsdauer. Die
Mitgliedsvereinbarungen, bei denen eine Grundlaufzeit von 12 Monaten besteht (Basic Modell und Premium Modell), verlängern sich automatisch um eine Laufzeit von weiteren 12 Monaten, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende.
Im Falle einer Mitgliedschaft ohne festgelegte Vertragslaufzeit (Flex Basic Modell und Flex Premium Modell) beträgt
die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsende.
Die Mitgliedschaft verlängert sich auf
unbestimmte Zeit (Flex Basic Modell und Flex Premium Modell).
Kündigung nach der Grundlaufzeit
Im Anschluss an die Grundlaufzeit können die Mitgliedschaften (Basic-Modell und Premium-Modell) mit einer Frist von drei Monaten bis zum Ablauf der Verlängerung gekündigt werden. Der Vertrag läuft bis zum Ende der jeweiligen Verlängerungsperiode weiter.
Davon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus
wichtigem Grund beider Parteien. So berechtigt z. B. ein grober
Verstoß gegen die Hausordnung von Bewegungszentrum für
Körperwohl und Squash (bspw. mutwillige Zerstörung der
Studioeinrichtung) zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft.
Darüber hinaus ist Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash
zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt, wenn das
Mitglied mit der Zahlung eines Betrages in Verzug ist, dessen Höhe
der Summe innerhalb von zwei Mitgliedschaftsmonaten fällig
werdender Mitgliedsbeiträge entspricht. Kündigt
Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash aus wichtigem
Grund, kann Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash den für
die restliche Vertragsdauer anfallenden Mitgliedsbeitrag mit
sofortiger Fälligkeit als Schadenersatz geltend machen. Dies gilt
nicht, wenn das Mitglied die Kündigung durch Bewegungszentrum
für Körperwohl und Squash aus wichtigem Grund nicht verschuldet
hat oder nachweist, dass Bewegungszentrum für Körperwohl und
Squash überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden entstanden ist.
Form der Kündigung
Jede Kündigung bedarf der Schriftform (z. B. schriftlich an Nils Schwab).
Ruhen der Mitgliedschaft
Ist das Mitglied länger als zwei Monate aufgrund von Krankheit
gehindert, das Studio zu nutzen, kann es gegenüber
Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash erklären, dass es
krankheitsbedingt zu einer Nutzung des Studios nicht im Stande ist.
Das Mitglied hat mit der Erklärung eine geeignete Bescheinigung (z.
B. ärztliches Attest) vorzulegen. Für diese Erklärung gilt das gleiche
Formerfordernis wie für Kündigungen. Das Mitglied ist ab dem
Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung bei Bewegungszentrum für
Körperwohl und Squash für die weitere Dauer seiner Hinderung von
der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit. Die
Mitgliedschaft verlängert sich während der Grundlaufzeit um den
Zeitraum der Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des
Mitgliedsbeitrags, jedoch maximal um ein Jahr. Dieses Recht, die
Mitgliedschaft ruhen zu lassen, lässt das Recht des Mitglieds zur
außerordentlichen Kündigung des Vertrages unberührt.
§ 6 Haftung Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Bewegungszentrum für Körperwohl
und Squash nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
(Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach
beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und
vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach
Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind
solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied
regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche,
vertragliche und außervertragliche Haftung von Bewegungszentrum
für Körperwohl und Squash auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch im
Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von
Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash.
§ 7 Schlussbestimmungen
Änderungen dieser AGB
Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash ist berechtigt, diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der
Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und
auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen
dürfen. Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash wird das
Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied
Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer
angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und
besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben
eines Widerspruchs wirksam werden.
Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash ist nicht verpflichtet
und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle gemäß
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages
unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des
Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
Sonstige Vertragsänderungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Unbeschadet des § 305b
BGB, bedürfen alle Änderungen dieses Mitgliedsvertrages der
Textform.
Membership-specific terms and conditions
Flex Basic Modell: GründeraktionGründeraktion (Vorbemerkung zum Mitgliedsvertrag)
(1) Geltungsbereich
Diese Gründeraktion gilt ergänzend und vorrangig vor den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle Mitgliedsverträge, bei denen im Vertragsdeckblatt ausdrücklich „Gründeraktion“ vermerkt ist.
(2) Leistungen der Gründeraktion
a) Anmeldegebühr: Die Anmeldegebühr entfällt vollständig für Mitglieder, die die Gründeraktion in Anspruch nehmen.
b) Reduzierter Beitragszeitraum: Für die ersten drei (3) Monate der Mitgliedschaft ist ein reduzierter Beitrag in Höhe von 50 € zu zahlen. Ab dem 4. Monat gilt der reguläre Beitrag gemäß Vertragsdeckblatt.
(3) Verfügbarkeit / Teilnahmebegrenzung
Die Gründeraktion gilt nur für die ersten 70 vertraglich bestätigten Anmeldungen, bei denen im Vertragsdeckblatt „Gründeraktion“ vermerkt ist. Ein nachträglicher Anspruch auf Gewährung der Aktion besteht nicht.
(4) Kombinations- und Rückwirkungsverbot
Die Gründeraktion ist nicht mit anderen zeitgleich angebotenen Vergünstigungen oder Rabatten kombinierbar. Eine rückwirkende Gewährung der Aktion ist ausgeschlossen.
(5) Wirkung auf Laufzeit und Kündigung
Die Gewährung der Gründeraktion ändert nicht die vertraglich vereinbarte Grundlaufzeit oder die Kündigungsfristen, sofern nicht im Vertragsdeckblatt ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Beitragserleichterungen der Gründeraktion entfallen nicht automatisch bei vorzeitiger Kündigung; etwaige Rückforderungsansprüche werden nur erhoben, wenn dies im Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist.
(6) Sonstiges
Die konkreten Bedingungen (reduzierter Betrag, Hinweis auf Wegfall der Anmeldegebühr, Hinweis auf die Teilnahmebegrenzung auf die ersten 70 Anmeldungen) sind im Vertragsdeckblatt anzugeben. Bei Widersprüchen zwischen dieser Vorbemerkung und den nachfolgenden AGB haben die Regelungen dieser Gründeraktion Vorrang, soweit sie speziell die genannten finanziellen Vergünstigungen betreffen.